Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss der KfW-Bank

Die KfW-Bank fördert barriere-reduzierende Modernisierungsmaßnahmen in Privathäusern. Besonders interessant ist das KfW Förderprogramm “Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss” (Programmnummer 455) für private Kunden von Schreinerbetrieben. Als eingetragener Meisterbetrieb sind wir berechtigt, die Maßnahmen förderfähig durchzuführen.


Was wird gefördert?

Es werden Maßnahmen in bestehenden Wohnungen gefördert, durch die Barrieren reduziert werden und sich die Sicherheit erhöht. Dazu hat die KfW-Bank sieben Förderbereiche definiert. Diese Förderbereiche untergliedern sich wiederum in Einzelmaßnahmen. Diese können einzeln oder in Kombination mit anderen umgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel breitere Türöffnungen zum Gebäude- bzw. Wohnungszugang, breitere Innentüröffnungen oder Barriere reduzierende Umbaumaßnahmen bei Treppenanlagen. Die genannten Bereiche sind typische Schreinerleistungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Durchführung einzelner Maßnahmen aus von der KfW definierten Förderbereichen beträgt der Zuschuss 8 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit. Erfolgt der Umbau entsprechend dem Standard Altersgerechtes Haus (Umsetzung Förderbereiche 1 bis 6), liegt der Zuschuss bei 10 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens durch den Auftraggeber der durchzuführenden Maßnahmen direkt bei der KfW-Bank postalisch zu stellen. Das Antragsformular hat die Nummer 600 000 3280 und kann als pdf-Datei hier auf der Website der KfW-Bank heruntergeladen werden. Als Nachweis für die Vorhabensdurchführung hat der durchführende Fachunternehmer (Schreiner) bei Einzelmaßnahmen nach deren Abschluss die Einhaltung der Anforderungen zu bestätigen. Ein Sachverständiger ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich.

Detailinformationen zu diesem Investitionszuschuss erhalten Sie von uns und auf der Website der KfW-Bank. Als eingetragener Meisterbetrieb sind wir außerdem berechtigt, die Maßnahmen förderfähig durchzuführen.

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